Vertretung durch Rechtsanwalt vor Gericht (Amtsgericht, Landgericht)

Jedes Unternehmen und jede natürlich Person können sich vor deutschen Gerichten anwaltlich vertreten zu lassen. Liegt der Streitwert zum Beispiel in einem Zivilprozess vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht über 5.000 EUR, besteht sogar ein Anwaltszwang. Das bedeutet besteht, dass sich die Parteien durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zwingend vertreten lassen müssen.

Unser anwaltliches Expertenteam vertritt Sie bzw. Ihr Unternehmen vor deutschen Gerichten (z.B. Amtsgericht, Landgericht). Wir sind dabei spezialisiert auf Sachverhalte aus dem Bereich Informationstechnologie / IT.

Informationstechnologien entwickeln sich weiterhin in ungebremster Geschwindigkeit. Seit vielen Jahren haben daher Sachverhalte im IT-Recht immer stärker an Bedeutung gewonnen. Dies sind beispielsweise Sachverhalte aus den folgenden Bereichen:

  • E-Commerce / Online-Handel
  • Software & Lizenzen
  • Cloud Computing
  • Datenschutz & DSGVO
  • (Agile) Programmierung
  • Domains
  • Hardware
  • Verletzung von Service-Level-Agreements
  • Gewährleistung und Schadensersatz
  • Cyberkriminalität
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Einstweiliger Rechtsschutz

Unser Expertenteam ist mit der Welt der IT und des IT-Rechts seit vielen Jahren bestens vertraut. Aufgrund dieser Erfahrung und unserem hohen technischen Know-how können wir selbst komplexe IT-Sachverhalte für ein Gericht verständlich darstellen – ein wichtigter Vorteil für unsere Mandanten.

Das sind ja gute Nachrichten, dass wir hier einen gerichtlichen Vergleich erzielen konnten.
CEO
Marketing-Agentur
Mein Unternehmen hat gegenüber ein paar Kunden noch offene Forderungen. Auf Mahnungen wird nicht reagiert. Können Sie hier ein Anwaltsschreiben schicken? Wie kann ich die Forderungen gerichtlich durchsetzen?
Finance-Abteilung
Online-Händler

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Telefon: +49 211 942508-50

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